Wildtierhilfe Schelderwald

Fuchshilfe und Rehkitzrettung

Unser Hauptaugenmerk

besteht in der Fuchshilfe und der Rehkitzrettung

  • Aufnahme von verwaisten und hilfsbefürftigen Fuchswelpen
  • Rehkitzrettung mit der Drohne mit Wärmebildkamera vor der Mahd im Mai und Juni

Hilfestellung

in Form von Beratung und Support

  • Beratung, telefonischer Support zu Füchsen und Waschbären
  • Vermittlungen von hilfsbedürfigen Wildtieren (Säugetiere und Vögel) an andere Stationen

Fuchswelpen Aufnahme

Jedes Jahr werden, meist von Februar bis April, verwaiste oder verletzte Fuchswelpen von aufmerksamen Mitbürgern gesichtet und uns o.a Institutionen/Behörden gemeldet.
Wir überprüfen wenn möglich, die Fundumstände und handeln dann im Sinne und zum Wohle des/der Tiere.

> MEHR ERFAHREN <

Rehkitzrettung

Im Mai und Juni mähen Landwirte die Wiesen, um Futter für ihre Tiere zu gewinnen.
Mit der modernen Technik der Drohnen, ausgestattet mit hochsensiblen Wärmebildkameras, überfliegen wir in den frühen Morgenstunden die zu mähenden Flächen und sichern die Rehkitze unter Wäschekörben.

> MEHR ERFAHREN <

Beratung

Oftmals werden Wildtiere der verschiedensten Arten, sei es Säugetiere oder Vögel, verwaist oder verletzt aufgefunden. Die Finder sind oftmals überfordert oder bekommen keine Hilfe. Sie werden oftmals “allein gelassen“.
Auch hier möchten wir, soweit es in unsere Möglichkeiten und Wissenstand hergibt helfen.

> MEHR ERFAHREN <

WICHTIG

Kontaktieren Sie uns bitte erst telefonisch.
Wir haben nur begrenzte Aufnahmemöglichkeiten. Falls wir ausgelastet sind, nennen wir Ihnen gerne weitere Aufnahmestellen.

Über uns

Wildtierhilfe Schelderwald gUG

Seit 2001 sind wir in der Wildtierhilfe tätig. Angefangen hat alles mit einem Feldhasenbaby welches uns gebracht wurde.

In den folgenden Jahren kamen viele weitere verschieden Tiere hinzu.Lag unser Hauptaufgabengebiet im Bereich der Säugetiere, so kamen jedoch auch immer wieder Singvögel, Greifvögel und verschiedene Wasservögel zu uns.

In den Anfangsjahren war die ehrenamtliche Tätigkeit noch überschaubar und wir konnten von „Saisonarbeit“ sprechen. Diese begann im Frühjahr und endete meist mit der Vogelbrut. Neben zahlreichen Rehkitzen die wir aufzogen und wieder auswilderten, erweiterte sich jährlich das Spektrum der verschiedenen Tierarten.

Mit der Zeit wurde unsere ehrenamtlich Arbeit dank Internet, den sozialen Medien, diverser Presse- Radio- und Fernsehberichte immer bekannter und wir nahmen ganzjährig Pflegefälle auf.

Unser Wissen erweiterten wir mit Hilfe von Tierärzten, Tierkliniken, Seminare und Schulungen. Nichtsdestotrotz mussten wir in den vergangen Jahren, auch wegen gesundheitlichen Einschränkungen unsere Aufnahmekapazität zurückfahren.

Um den uns anvertrauten Tieren gerecht zu werden, entschlossen wir uns nur noch Füchse aufzunehmen.

Da wir jedoch auch die Sachkundeprüfung nach §11 TierSchG für Greifvögel, Eulen und falkenartige abgelegt haben, können wir die Erstversorgung dieser Vögel vornehmen. Hierbei handelt es sich meist um Anflugopfer oder hilfebedürftigen Nestlinge.

Aufgrund der intensiven Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Tierarzt und der Bergischen Greifvogelhilfe in Rösrath können wir oftmals helfen. Alle Vögel werden nach erfolgreicherer Aufzucht oder Behandlung selbstverständlich wieder ausgewildert. So konnten wir zB. einem geschwächten Gänsegeier den wir in der Nähe unserer Wildtierhilfe sicherten, erfolgreich „päppeln“ und zur Greifvogelwarte am Edersee verbringen. Er wird in der nächsten Zeit besendert und in Italien in einer Geierkolonie wieder ausgewildert.

„Ein Tier in Not ist ein heiliges Objekt“ gemäß der Aussage von „Publius Ovidius Naso“ (43 v. Chr. – 17 n. Chr.),arbeiten wir unentgeltlich und ehrenamlich in der Wildtierhilfe.

Wer uns finanziell unterstützen möchte, klickt für weiter Informationen auf den Button „Spende“ im Menü. Vielen Dank.

Wann und wie Wildtieren helfen?

Wann brauchen Wildtiere Hilfe?

Oftmals wird die Situation falsch eingeschätzt. Falls sie ein vermeintlich verlassenes Wildtier sehen/finden benötigt es nicht zwingend menschliche Hilfe.
Bevor Sie ein vermeintlich hilfebedürftiges Wildtier der Natur entnehmen kontaktieren Sie unbedingt eine fachkundige Person, z.B. eine Wildtierhilfe, oder einen Jagdausübungsberechtigten. Über die Suchfunktion ihres Internetbrowsers können Sie eingeben: Wildtierstation in meiner Nähe

  • Rehkitze: in den ersten 3-4 Lebenswochen legen die Muttertiere (Ricken) ihren Kitze im Gras ab. Oftmals auch am Rand von Feldwegen oder Lichtungen. Bitte fassen Sie das Kitz keinesfalls an, es hat den sogenannten „Drückinstinkt“ und bleibt regungslos an der Stelle liegen an dem es die Ricke abgelegt hat. Die Ricke befindet sich meist in unmittelbarer Nähe um Nahrung aufzunehmen um das/die Kitz/e mehrmals täglich zu säugen.
  • Feldhasen: Feldhasen kommen, anders als Wildkaninchen, „fertig“ auf die Welt. D.h. sie können sehen, hören und haben bereits ein dichtes Fell.
    Sie müssen lediglich nur noch wachsen!
    Hierfür kommt die Häsin meist 2x innerhalb 24 Stunden zu ihrem Nachwuchs. Die Häsin kommt häufig in der Abenddämmerung oder in der Nacht um die Jungtiere mit der extrem nahrhaften Milch zu versorgen. Diese Milch ist so hochwertig, dass die Jungtiere tagsüber ohne ihre Mutter auskommen können. Sie sitzen im hohen Gras oder in Erdmulden, sogenannte „Sassen“, und bewegen sich nur im Umkreis von wenigen Metern. Auch hier gilt: Bitte nicht anfassen!
  • Fuchswelpen: Füchse kommen in einem Bau zur Welt, oftmals auch in einem Rundballenlager oder unter Holzpoltern. Während sie in den ersten Lebenswochen auf den Schutz des gewählten Wurfraumes angewiesen sind, erkunden sie ab der 4. Lebenswoche die Umgebung. Die Elterntiere kommen jedoch regelmäßig zum Bau zurück, die Fähe zum säugen, der Rüde oftmals für Nahrung für das Muttertier, später unterstützt er seine Partnerin mit dem heranbringen von Mäusen und Geflügel. Wenn sie junge Fuchswelpen sehen, genießen Sie einfach den Anblick, gehen Sie jedoch nicht zu nahe heran und fassen sie die oftmals zutraulich wirkenden Welpen nicht an.
    Fuchskinder erkunden spielerisch die Umgebung, entfernen sich meist aber nicht sehr weit von ihrem sicheren Bau.

Sollte jedoch das beobachtete Jungtier verletzt sein oder es ist der Tod der Mutter oder der Elterntiere offensichtlich bzw. bekannt, so sollte man helfend eingreifen.

Es gibt auch ein Faltblatt zum Umgang mit Fundtieren seitens der Landestierärztekammer des Landes Hessen, diese möchten wir zusätzlich zu unseren Empfehlungen hier veröffentlichen:

Vorgehensweise
  • Immer auf Eigenschutz achten
  • Schützen Sie sich vor Krankheiten durch Einweghandschuhe
  • Nach der Sicherung unbedingt Hände waschen, und wechseln der Kleidung
  • Wildtierhilfe oder fachkundige Person kontaktieren
  • Zuständige Polizeidienststelle kontaktieren mit Angabe des Fundortes und um welches Tier es sich handelt.
    Somit sind sie ihrer Meldepflicht nachgekommen. Die Polizei wird dann ggf. den zuständigen JAB kontaktieren)
    Diese Meldepflicht ist ihre Pflicht denn bei Nichtbeachten, handelt es sich um bei einer Entnahme eines Wildtieres aus der Natur um Wilderei und ist somit strafbar. , Hierbei handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit sondern um eine Straftat die mit einer Gefängnisstrafe belegt werden kann!
  • Grundsätzlich gilt: vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften…, dass man verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen darf, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unvezüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.“ (§ 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz)

Spenden & Helfen

Wir sind ausschließlich privat organisiert, erhalten keinerlei Unterstützung der Stadt, des Kreises oder vom Land Hessen.
Unser Hauptaugenmerk liegt in der Rehkitzrettung mit der Drohne mit Wärmebildkamera vor der Mähsaison, sowie in der Aufzucht von Fuchswaisen sowie Hilfe und Beratung bei Fragen zu Füchsen.

Wildtierhilfe Schelderwald gUG
Spendenkonto: Sparkasse Dillenburg

IBAN: DE07 5165 0045 0101 2461 30

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Gerne senden wir Ihnen eine Spendenquittung bei Spende > 300 Euro zu. Spenden bis 300 Euro erkennt das Finanzamt mit dem entsprechenden Überweisungsbeleg Ihrer Bank an!